Bei 7 zu wählenden Pfarrgemeinderäten stellten sich 10 KandidatInnen der Wahl.
Abgegeben wurden 129 Stimmenzettel.
Die konstituierende Sitzung findet Dienstag, 12. April statt um 19.30 Uhr im 3. Stock des Pfarrhauses. Dabei werden wir ev. weitere Mitglieder des Pfarrgemeinderates entsendet bzw. wird der oder die stellvertretende Vorsitzende und der Vorstand der PGR gewählt. Somit setzt sich der neue Pfarrgemeinderat aus den gewählten, den amtlichen und den ernannten Mitgliedern zusammen. Außerdem werden wir ein vorläufiger Arbeitsplan beraten werden.
Die gewählten PfarrgemeinderätInnen in Bildern sehen Sie auf der PGR-Seite.
Die Pfarrgemeinde Am Tabor hat gewählt
DANKE
Sie sind zur Wahl gegangen
DANKE
Sie arbeiten als Pfarrgemeinderat/Pfarrgemeinderätin in den nächsten fünf Jahren an der Gestaltung des Lebensraumes vor Ort
DANKE
Sie engagieren sich in Ihrer Pfarre und stehen als Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin zur Verfügung
DANKE
Pfarrgemeinderatswahlen am 18. März 2007
"Tag für Tag geschieht in unseren Pfarrgemeinden ohne das Licht der Öffentlichkeit ungeheuer viel Positives. Ungezählte Menschen engagieren sich für die Sache des Evangeliums", freut sich Kardinal Christoph Schönborn im Vorwort zum neuen Jahrbuch der Erzdiözese Wien. Gemeinsam bilden die 3.000 Pfarrgemeinden Österreichs ein Netzwerk der Gottes- und Nächstenliebe. Die österreichweit rund 40.000 Pfarrgemeinderäte – 6.300 von ihnen allein in der Erzdiözese Wien – sind die „Schwungfedern“ des Lebens in unseren Pfarren. Männer und Frauen, Jung und Alt, die ihre Zeit, Liebe, Kraft, Ideen und Energien für die Kirche einsetzen. "Diese lebendigen Gemeinden sind Voraussetzung dafür, dass Lebensräume gestaltet und Glaubensräume geöffnet werden", betont Kardinal Schönborn. „Lebensräume gestalten – Glaubensräume öffnen“: Zum gemeinsamen Motto der Pfarrgemeinderatswahlen am 18. März und des Jubiläums "850 Jahre Mariazell" am 8. September 2007 schildern
Auch Kinder haben eine Stimme
Das kirchliche Wahlrecht bei der Pfarrgemeinderatswahl räumt den Wahlberechtigten mehr Mitsprache ein als bei politischen Wahlen.
In der Erzdiözese Wien sind bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat einer Pfarre alle Katholiken wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet oder bereits die Firmung empfangen haben, sowie einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Katholische Immigranten haben unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit das aktive wie das passive Wahlrecht. Auch Kinder vor Erreichung des Wahlalters haben bei den Pfarrgemeinderatswahlen eine Stimme. Dieses "Kinderstimmrecht" wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Anders als bei den vergangenen PGR-Wahlen geben in Zukunft nicht mehr die Mutter und der Vater für jedes Kind jeweils eine halbe Stimme ab, sondern ein Elternteil gibt pro Kind eine ganze Stimme ab. Die Eltern vereinbaren, wer von beiden das Stimmrecht für das Kind ausübt.
Unsere Kandidaten

