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Kirchenbeitrag

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Der Kirchenbeitrag ist mit bis zu 400 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Dafür brauchen Sie aber ab jetzt die Zahlungsbestätigung nicht mehr aufzuheben.
Ihre Kirchenbeitragszahlungen werden ab 2017 direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung übernommen.

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Das Jahr 2017 bringt für Kirchenbeitragszahlerinnen und Kirchenbeitragszahler
deutliche Erleichterungen durch ein neues Service mit sich. Auf Grund einer neuen gesetzlichen Regelung wird Ihre Kirchenbeitragszahlung nun direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihre (Arbeitnehmer) Veranlagung übernommen.
 
Damit das funktioniert, muss der Kirchenbeitragsstelle Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsdatum bekannt sein, was normalerweise der Fall ist. Erstmals kann für Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung 2017 im Jahr 2018 die Kirchenbeitragszahlung automatisch berücksichtigt werden. Natürlich ist Ihr Kirchenbeitrag auch weiterhin mit bis zu 400 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Dafür brauchen Sie aber ab jetzt die Zahlungsbestätigung Ihrer Kirchenbeitragsstelle nicht mehr aufzuheben.
 
Wie funktioniert das?
Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag für das Jahr 2017 bezahlt und die automatische Datenübermittlung bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle nicht ausdrücklich untersagt haben, meldet Ihre Kirchenbeitragsstelle Ihren Kirchenbeitrag ab nun automatisch Ihrem zuständigen Finanzamt. Somit kann der von Ihnen bezahlte Betrag wie bisher als eine mit bis zu 400 Euro steuermindernde Sonderausgabe in Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung übernommen werden.
 
Meine Kirchenbeitragsstelle hat mich darüber informiert, dass ich die automatische Übermittlung meines Kirchenbeitrags untersagen kann.
Was bedeutet das?
 
Sie können die automatische Übermittlung Ihres Kirchenbeitrags bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle untersagen. Beachten Sie jedoch, dass dann keinerlei Möglichkeit besteht, Ihren Kirchenbeitrag steuermindernd in Ihrer (Arbeitnehmer)
Veranlagung zu berücksichtigen.
 
Wenn Sie die Übermittlung einmal untersagt haben, erfolgt so lange keine Übermittlung, bis Sie diese bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle widerrufen.
 
Sind meine Daten bei dieser automatischen Übermittlung auch sicher?
 
Ihre Daten werden in Form eines sogenannten verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Steuern und Abgaben (kurz vbPK SA) gemeldet. Durch einen Datenaustausch mit Hilfe dieses verschlüsselten Kennzeichens ist ausschließlich für das Finanzamt
eine Zuordnung zu einer Person möglich.
 
Eine Verknüpfung mit anderen Daten oder ein Zugriff durch andere Personen, Behörden oder Einrichtungen (z.B. Sozialversicherung) ist nicht möglich. Damit wird höchster Schutz der persönlichen Daten im Sinne des E-Government-
Gesetzes gewährleistet.
 
Woher weiß ich, ob die Kirchenbeitragsstelle den richtigen Betrag
an mein Finanzamt gemeldet hat?
 
Wenn Sie Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung in Papierform abgeben, sehen Sie eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Sonderausgaben auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Wenn Sie bereits FinanzOnline nutzen, so wird Ihnen Ihr Beitrag in Ihrem elektronischen Steuerakt in FinanzOnline angezeigt..
erstellt von: Der SONNTAG / bmf


Wie hoch ihr Kirchenbeitrag ist, erfahren Sie bei der Kirchenbeitragsstelle